Erneuerung über das hochfürstlich württembergische Freigut Liebenstein und Zugehörde (Itzingen) samt den der Kellerei Liebenstein gehörigen eigenen Gütern zu Ilsfeld, Auenstein und Abstatt (Teil I, S. 1-96) sowie Erneuerung der Kellerei Liebenstein über Kaltenwesten samt den Zinsen und Gütern zu Ilsfeld, Wüstenhausen, Kirchheim am Neckar, Schozach und Holzweiler (Teil II, S. 1-2094), angefangen 1688 auf Befehl des Herzogadministrators Friedrich Karl durch Renovator Johann Georg Geyselhardt, weitergeführt, revidiert und abgeschlossen 1696 auf Befehl von Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, durch Philipp Adam Jung, verordneter und geschworener Landrenovator, in Gegenwart und unter Mitwirkung der Zeugen Frantz Adolph Meny, Anwalt (nur für Kaltenwesten, Teil II), Johann Conrad Zierlin, Bürgermeister, und Johann Jakob Hermann, des Gerichts, alle zu Kaltenwesten, desgleichen Johann Georg Nollenberger, Anwalt und Conrad Caspar, des Gerichts, beide von Ottmarsheim (die beiden Letzten nur für Liebenstein, Teil I), publiziert 1696 durch Renovator Jung in Gegenwart des Johann Christoph Hopfenstock, Rentkammerrat und Inspektor der Kammergüter im Beisein von Johann Christoph Jäger, Licentiat und Keller zu Liebenstein, Peter Binder, Vogt zu Lauffen, Johann Melchior Kapf, Vogt zu Bottwar, Johann Philipp Fritzlin, Abgeordneter der Pfarrpflege Heilbronn, M. Christoph Melchior Scholl, Pfarrer zu Kaltenwesten (alle 4 nur für Kaltenwesten, Teil II), M. Thomae Autenrieth, Pfarrer zu Liebenstein (nur für Liebenstein, Teil II), Johann Ludwig Römer, geistl. Verwalter zu Kaltenwesten, ferner Anwalt, Bürgermeister und Gerichtspersonen zu Kaltenwesten, mit Nachträgen bis 1851 und vorgebundenen Registern (Teil I und II), Kellereiexemplar
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Erneuerung über das hochfürstlich württembergische Freigut Liebenstein und Zugehörde (Itzingen) samt den der Kellerei Liebenstein gehörigen eigenen Gütern zu Ilsfeld, Auenstein und Abstatt (Teil I, S. 1-96) sowie Erneuerung der Kellerei Liebenstein über Kaltenwesten samt den Zinsen und Gütern zu Ilsfeld, Wüstenhausen, Kirchheim am Neckar, Schozach und Holzweiler (Teil II, S. 1-2094), angefangen 1688 auf Befehl des Herzogadministrators Friedrich Karl durch Renovator Johann Georg Geyselhardt, weitergeführt, revidiert und abgeschlossen 1696 auf Befehl von Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, durch Philipp Adam Jung, verordneter und geschworener Landrenovator, in Gegenwart und unter Mitwirkung der Zeugen Frantz Adolph Meny, Anwalt (nur für Kaltenwesten, Teil II), Johann Conrad Zierlin, Bürgermeister, und Johann Jakob Hermann, des Gerichts, alle zu Kaltenwesten, desgleichen Johann Georg Nollenberger, Anwalt und Conrad Caspar, des Gerichts, beide von Ottmarsheim (die beiden Letzten nur für Liebenstein, Teil I), publiziert 1696 durch Renovator Jung in Gegenwart des Johann Christoph Hopfenstock, Rentkammerrat und Inspektor der Kammergüter im Beisein von Johann Christoph Jäger, Licentiat und Keller zu Liebenstein, Peter Binder, Vogt zu Lauffen, Johann Melchior Kapf, Vogt zu Bottwar, Johann Philipp Fritzlin, Abgeordneter der Pfarrpflege Heilbronn, M. Christoph Melchior Scholl, Pfarrer zu Kaltenwesten (alle 4 nur für Kaltenwesten, Teil II), M. Thomae Autenrieth, Pfarrer zu Liebenstein (nur für Liebenstein, Teil II), Johann Ludwig Römer, geistl. Verwalter zu Kaltenwesten, ferner Anwalt, Bürgermeister und Gerichtspersonen zu Kaltenwesten, mit Nachträgen bis 1851 und vorgebundenen Registern (Teil I und II), Kellereiexemplar
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 140 Bd 512
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 140 Liebenstein, Kammerschreibereiamt
Liebenstein, Kammerschreibereiamt >> 10. Grunddokumente >> 10.1 Lagerbücher
1688-1851
Enthält: Teil I: Eingang - Beschreibung der Ober- und Herrlichkeit, der Frevel, Unrecht und Fäll sowie des Umgelds des Freiguts - Beschreibung der beiden Schlösser und der dazugehörigen Güter - forstliche Ober- und Jagensgerechtigkeit - geistliche Oberkeit, auch Lehen und Pfründen - die alte Liebensteinische Begräbnisstätte samt der Obrigkeit zu Itzingen - Publikation mit Or.-Unterschriften (S. 83-85) - eigene Güter der Kellerei Liebenstein zu Ilsfeld, Auenstein und Abstatt; Teil II: Eingang - Ober- und Herrlichkeit - Fevel, Unrecht und Strafen - gemeine Dienst und Fron - Jagddienste - Bürgergeld - Zoll - Umgeld - Abzug - Hauptrecht und Fäll - Leibhennen - Handlohn und Weglöse - zins-, gült- oder dienstbare Güter - erb- und herrenlose Güter - Zehnten - Geistliche Obrigkeit, Lehen und Pfründen - der Herrschaft eigene Güter - Kelter und Kelterwein - ewig unabl. Hellerzinse und Rauchhennen - jährl. unabl. Früchte - ewig unabl. Früchte - Landacht nach der Zelg - Bodenzinswein - Gefälle außerhalb von Kaltenwesten - Publikation mit Or.-Unterschriften (S. 2085-2087)
Darin: U 1: 1560 Juli 20 - Stuttgart - Herzog Christoph von Württemberg entscheidet einen Streit zwischen Landhofmeister Hans Dietrich von Plieningen für sich selbst und im Namen der Söhne des verstorbenen Hans Sigmund von Plieningen, ferner Hans Ludwig Speth, sowie den Gevettern Frantz, Bernhardt d.Ä., Bernhardt d.J. und Philipp von Liebenstein einerseits und den Gemeinden Bottwar, Beilstein, Ilsfeld, Auenstein, Oberstenfeld, Winzerhausen, Gemmrigheim, Pleidelsheim und Murr andererseits, wegen der Jagdgerechtigkeit in dem Wald, genannt der Kälbling und anderen anstoßenden Hölzern. Sr.: A., Abschr. (S. 67-74); U 2: 1515 Aug. 9 - Donnerstag Laurentiusabend - Bechtoldt Hößlich, württ. Keller zu Lauffen, schließt namens seines Herren, Herzog Ulrich von Württemberg und mit Einwilligung von Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Lauffen, mit den Gebrüdern Bernhardt, Hans Peter und Heinrich v. Liebenstein einen Vertrag, wonach die Bebauer des Weinbergs, genannt der Constein, auf Markung Lauffen gelegen, ihren Wein, den sie seither in der dabei gelegenen württ. Kelter deuhen (keltern) mußten, in der Kelter zu Kaltenwesten deuhen können. Sr.: die Vertragspartner und die Stadt Lauffen, Abschr. (Bl. 97-103); U 3: 1692 Febr. 2 - Stuttgart - Herzogadministrator Friedrich Karl von Württemberg verkauft an die Gemeinde Kaltenwesten die Mahlmühle daselbst, die sogen. Hangende Mühle für 1000 Gulden. Sr.: A., Abschr. (S. 999-1008); U 4: 1442 April 10 - Dienstag nach Quasimodogeniti - Die Gebrüder Hans Peter und Conradt v. Liebenstein verleihen an Conradt Vautt zu Könnickhain (wohl Bönnigheim) die sogen. Hangende Mühle unter Kaltenwesten gelegen zu einem Erblehen unter genannten Bedingen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 1008-1013); U 5: 1576 Juni 25 - Bernhardt d.Ä., Berhardt d.J. und Philipp von und zu Liebenstein einerseits und die Gemeinde Kaltenwesten andererseits einigen sich über die Baulast an der sog. Hangenden Mühle zu Kaltenwesten. Sr.: die genannten drei Junker von und zu Liebenstein und die Stadt Bönnigheim, Abschr. (Bl. 1013-1019)
Darin: U 1: 1560 Juli 20 - Stuttgart - Herzog Christoph von Württemberg entscheidet einen Streit zwischen Landhofmeister Hans Dietrich von Plieningen für sich selbst und im Namen der Söhne des verstorbenen Hans Sigmund von Plieningen, ferner Hans Ludwig Speth, sowie den Gevettern Frantz, Bernhardt d.Ä., Bernhardt d.J. und Philipp von Liebenstein einerseits und den Gemeinden Bottwar, Beilstein, Ilsfeld, Auenstein, Oberstenfeld, Winzerhausen, Gemmrigheim, Pleidelsheim und Murr andererseits, wegen der Jagdgerechtigkeit in dem Wald, genannt der Kälbling und anderen anstoßenden Hölzern. Sr.: A., Abschr. (S. 67-74); U 2: 1515 Aug. 9 - Donnerstag Laurentiusabend - Bechtoldt Hößlich, württ. Keller zu Lauffen, schließt namens seines Herren, Herzog Ulrich von Württemberg und mit Einwilligung von Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Lauffen, mit den Gebrüdern Bernhardt, Hans Peter und Heinrich v. Liebenstein einen Vertrag, wonach die Bebauer des Weinbergs, genannt der Constein, auf Markung Lauffen gelegen, ihren Wein, den sie seither in der dabei gelegenen württ. Kelter deuhen (keltern) mußten, in der Kelter zu Kaltenwesten deuhen können. Sr.: die Vertragspartner und die Stadt Lauffen, Abschr. (Bl. 97-103); U 3: 1692 Febr. 2 - Stuttgart - Herzogadministrator Friedrich Karl von Württemberg verkauft an die Gemeinde Kaltenwesten die Mahlmühle daselbst, die sogen. Hangende Mühle für 1000 Gulden. Sr.: A., Abschr. (S. 999-1008); U 4: 1442 April 10 - Dienstag nach Quasimodogeniti - Die Gebrüder Hans Peter und Conradt v. Liebenstein verleihen an Conradt Vautt zu Könnickhain (wohl Bönnigheim) die sogen. Hangende Mühle unter Kaltenwesten gelegen zu einem Erblehen unter genannten Bedingen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 1008-1013); U 5: 1576 Juni 25 - Bernhardt d.Ä., Berhardt d.J. und Philipp von und zu Liebenstein einerseits und die Gemeinde Kaltenwesten andererseits einigen sich über die Baulast an der sog. Hangenden Mühle zu Kaltenwesten. Sr.: die genannten drei Junker von und zu Liebenstein und die Stadt Bönnigheim, Abschr. (Bl. 1013-1019)
1 Foliobd. mit Lederrücken, S. 1-96, 1-2094
Archivale
beschädigt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:37 MEZ