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Die Herzöge Otto I. und Barnim III. von Pommern -Stettin nehmen das Kloster und seine Besitzungen - die Dörfer Seehausen, Warnitz, Seelübbe, Grünow, Drense, Grenz, einen Hof in Jakobsdorf und den neuen Hof beim Kloster - in ihren Schutz.

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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