Anspruch auf einen Zehnten im Amt Dinslaken, Gericht und Kirchspiel Beeck (Hzm. Kleve), der zur Hälfte der Äbtissin und den Kanonissen und zur anderen Hälfte dem Kanonikerkapitel des Stifts Essen gehörte und den die Eltern der Appellanten, Eberhard und Griet Hansen, 1555 von Imagina von Öttingen (Ottingen), „Amptsfrau S. Marien Magdalenen Ampts“, für 18 Jahre gepachtet hatten. 1540 soll Catharina von Tecklenburg, die damalige Amtsfrau, den umstrittenen Zehnt dem Johann Bungart und seiner Frau Lisken für 15 Jahre verpachtet haben. Als Catharina 1551 Äbtissin wurde, übertrug sie das Amt an die Gräfin von Öttingen. Die Appellanten bestreiten die Rechtmäßigkeit der Verpachtung durch Catharina von Tecklenburg, da zu diesem Zeitpunkt eine bereits von der damaligen Amtsinhaberin Catharina von Gleichen im Jahre 1515 ausgegebene Pacht noch Rechtsgültigkeit gehabt und erst 1555 abgelaufen sein soll. Wegen ihres gültigen Pachtvertrags hatte nach Auffassung der Appellanten auch 1559 Maria von Spiegelberg als Nachfolgerin der von Öttingen den Zehnt nicht weiter verpachten können. Die Sache gelangte von Beeck „per viam consultationis“ nach Wesel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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