Die Gebrüder Werner und Ulrich Bunner (Bu/o/nre) von Babenhausen verkaufen gemeinsam dem Scholaster (scholemeystere) des Stifts Aschaffenburg Konrad von Bommersheim (Bomirsheym) für die von ihm gestiftete Vikarie am Altar der 10000 Märtyrer im Stift Aschaffenburg , die derzeit der Stiftsvikar Angelus (Engel) von Straßheim (Straczhem) innehat, die folgenden jährlichen Abgaben: 6 Sumer Roggen (korngeldes) Seligenstädter Maß, 29 Schilling Heller, 12 Sommerhühner und 6 Gänse, die am 24. August (vf sente Bartholomeus dag) zu reichen sind, sowie 9 Schilling Heller an Christi Himmelfahrt (an der vfvard vnsirs Herren, daz man heyszit zu den cruczen) und 7 Fastnachtshühner mit den zugehörigen Besthäuptern. Diese Abgaben gefallen von sechs Gütern in Dorf und Gemarkung Mainflingen (Menuelingen). Von diesen Gütern bewirtschaften Heinrich Burgolf drei, Hertwig Knappe eines, Peter Kottener (Kothener) eines sowie Heinrich Rudolf und Berthold Quinsel eines. Dafür hat ihnen der Scholaster 60 Pfund Heller bezahlt, deren Empfang sie ihm quittieren. Die Verkäufer haben diese Güter sowie Vogtei und Herberge, die ihnen darauf zustehen, an die oben erwähnten Hofleute zu Erbrecht vergeben. Diese dürfen keinen Zins auf die Güter aufnehmen oder diese teilen. Will einer der Beliehenen aufgrund einer Notlage sein Gut verkaufen, dann kann er dies mit Wissen des jeweiligen Inhabers der Vikarie tun. Die Hofleute haben die oben erwähnten Abgaben auf ihre Kosten dem Angelus von Straßheim und allen folgenden Inhabern der Vikarie zu den festgelegten Terminen zu liefern. Die Verkäufer verzichten auf die Abgaben und alle Rechte, die ihnen daran zugestanden haben, geloben Einhaltung des Verkaufs und versprechen die Übernahme der Gewährleistung (werschaft) nach der Gewohnheit des Landes. Dafür stellen sie dem Käufer die Edelknechte Wortwin von Umstadt (Vnnestad) und Konrad Drabot sowie Konrad Willegen und Trierer, Bürger zu Babenhausen, als Bürgen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten.