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Johan Schungel zu Ovynckhusen vermittelt eine Einigung zwischen Herman Friedrich Schomecker, Vikar zu Neheim, und Tonnies Roest im Streit um verschiedene, früher den Vorfahren Johans gehörige Ländereien bei Neheim und bittet Gerwin in dem Steinhuse, kurkölnischen Richter zu Neheim, um Mitsiegelung. Zeugen: Thonies Stunselnoit, Johan van Leverynckhuis. Urkunden mit großen Fehlstellen. Ein Siegel anhängend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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