Bechtold Rapp, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Georg Bernhardt, Bürger zu Muckenschopf, und seine Ehefrau Anna dem Michel Rhor, Bürger und Heiligenpfleger zu Helmlingen, 10 Schillinge jährlichen Zinses von 10 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.