Konrad Sintzenhofer, Lic. decr., Domherr zu Regensburg, Hans Judmann zu Affecking und Hans von Fuchsstein zu Glaubendorf schließen einen Kompromiss zwischen Hans Perckhauser, Richter zu Rohr, und Johannes [I. Paininger], Propst des Klosters Rohr, dahingegend, dass Perckhauser während eines tödlich verlaufenen Schlichtungsversuchs für die Grafen von Abensberg in einer Halsgerichtssache tätig gewesen war und daher keine Schadensersatzansprüche gegen das Kloster Rohr bestünden. S1=A1. S2=A2. S3=A3

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv