Heinz Flor von Brettheim unter Bebenburg verzichtet zugunsten des Pfalzgrafen Otto von Mosbach auf alle Ansprüche an die Erbschaft seines Schwagers Hans Großleub zu Hilsbach, der dem Pfalzgrafen seine liegende und fahrende Habe zu Eigentum übergeben hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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