Die derzeit verordneten Führer und Gemeindebürgermeister Matthias Mayer, Johannes Bierer, Sattler, Anton Gabel, Michael Eglen und Christoph Bausenhart und die am Tag der Ausstellung dieser Urkunde zusammengerufene ganze Gemeinde zu Rißtissen verkaufen insbesondere zur Tilgung ihrer großen verzinslichen Passivschulden an den Fürstbischof Johann Franz [Schenk von Stauffenberg] von Konstanz (voller Titel) im Auftrag der von dem verstorbenen Johann Werner Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Lautlingen, hinterlassenen Kinder Marquard Gottfried Georg Schenk, Lothar Philipp Ludwig Hartmann Schenk, Josef Franz Johann Schenk und Franz Wilhelm Schenk von Stauffenberg, im Auftrag von Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen, Eutingertal und Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und fürstlich-bambergischer Geheimer Rat, und im Auftrag von Johann Albrecht Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Ober- und Niederwaldbach, Rißtissen, Horn und Fischbach, ihr bisher innegehabtes und als zweimähdig versprochenes Stück Gemeindwiese, der Fischwerth genannt, für 2050 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gemeindewiese ist ungemessen und wird so verkauft, wie sie zwischen den Marksteinen liegt. Sie erstreckt sich einerseits am Kapellenösch hinab an etlichen Anstößen, liegt andererseits aber an der Riß, stößt oben an das Krautland des Seilers Michael Schelling, unten an den Fürsaum des Schneiders Bartholomäus Stainle und ist von allen Gemeindebeschwerden unbelastet. Damit die Käufer die Gemeindwiese unbekümmert nutzen können, durch den Ackerbau nicht verwüstet wird oder durch die Pferde nicht niedergetreten wird, werden die ganze Gemeinde und insbesondere die Anstößer der Länge nach hinab einen Zaun (anwander) errichten. Die Ein- und Ausfahrt soll bei der alten Furt der Riß verbleiben, die auch weiterhin diejenigen benützen können, deren Krautgärten oberhalb liegen, um den Dung auszubringen, was allerdings bis zum 23. April (auf Georgi) geschehen muss. Erlaubt bleibt auch das Fahren mit dem Pflug auf Ziel und Zeit. Die Nutzung der Riß richtet sich nach dem alten Herkommen und der Wasserordnung. Außerdem erhält der Käufer von den Ausstellern von ihrem Gemeindeholz, die Löcher genannt, ein Stück Holzboden mit ungefähr ½ Jauchert, der an den Acker des Gerichtsammanns Matthias Mayer stößt und der Länge nach diesem Acker gleicht. In der Breite erstreckt sich dieses Stück aber bis an die damalige Straße oder Fahrweg, der nach Stetten geht und ordentlich durch Marksteine gekennzeichnet ist. Auch dieses Stück ist von allen Gemeindebeschwerden ausgenommen. Wenn es aber zum Ackerbau genützt und ausgestockt wird, ist der Novalzehnt zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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