Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht der Gemeinde zu Wachenheim die Mühlstätte daselbst zu Erbe, damit sie dort auf eigene Kosten eine neue Mahlmühle mit Wasserläufen, laufendem Geschirr, Behausung und Stallung für Pferde, Kühe und Schweine errichtet. Die Gemeinde wird dafür jährlich zu St. Martin [= 11.11.] 20 Malter Korn nach Speyrer Maß sowie ein Pfund Pfennig beim Zollschreiber zu Oggersheim zinsen und sich zur Instandhaltung verpflichten, andernfalls fällt die Mühle an die Pfalzgrafen zurück und es wird eine Strafe von 60 Gulden fällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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