B Rep. 081 Finanzgericht Berlin (Bestand)
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B Rep. 081
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 5 Justizbehörden >> B 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften
Vorwort: B Rep. 081 Finanzgericht Berlin
1. Behördengeschichte
Als nach 1945 die demokratische Rechtsordnung aufgebaut wurde, waren zunächst die Verwaltungsgerichte für Steuer- und Abgabenstreitigkeiten zuständig. Beim Verwaltungs-gericht Berlin entstanden spezielle Steuerkammern.
Durch die Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965 erfolgte die strukturelle Verselb-ständigung der Finanzgerichtsbarkeit und der Aufbau in der heute bestehenden Form: Im Land Berlin wurde ein „Finanzgericht Berlin“ errichtet. Gerichtsbezirk war das Land Berlin. Zuständig für die Aufsicht über das Finanzgericht Berlin und seine Verwaltungsangele-genheiten war der Senator für Justiz. Er bestimmte auch die Zahl der Senate.
Die Senate entschieden meist aufgrund mündlicher Verhandlung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Rich-tern. Letztere wurden auf Vorschlag von Berufsverbänden, Parteien und anderen Organi-sationen von einem besonderen Wahlausschuss für vier Jahre gewählt.
Das Finanzgericht war ein gegenüber den anderen Gerichtszweigen selbständiges Ge-richt, das als oberes Landesgericht eingerichtet wurde.
Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts war unter bestimmten Voraussetzungen die Revision oder Beschwerde an den Bundesfinanzhof mit Sitz in München zulässig.
2. Bestandsgeschichte
Die beiden Akten gelangten als Acc. 2835 und 3534 in das Landesarchiv Berlin, wo sie vorerst der Rep. 67 zugeordnet waren. Sie stellen lediglich eine Splitterüberlieferung dar.
Im Rahmen der neuen Tektonik des Landesarchivs wurde ihnen die B Rep. 081 zugewie-sen.
Die Verzeichnung erfolgte mit der Software AUGIAS-Archiv. Das Findbuch wird durch ein Register ergänzt.
3. Korrespondierende Bestände im Landesarchiv
LAB B Rep. 005 Senatsverwaltung für Justiz
Berlin, im Mai 2003 Dr. Heike Schroll
1. Behördengeschichte
Als nach 1945 die demokratische Rechtsordnung aufgebaut wurde, waren zunächst die Verwaltungsgerichte für Steuer- und Abgabenstreitigkeiten zuständig. Beim Verwaltungs-gericht Berlin entstanden spezielle Steuerkammern.
Durch die Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965 erfolgte die strukturelle Verselb-ständigung der Finanzgerichtsbarkeit und der Aufbau in der heute bestehenden Form: Im Land Berlin wurde ein „Finanzgericht Berlin“ errichtet. Gerichtsbezirk war das Land Berlin. Zuständig für die Aufsicht über das Finanzgericht Berlin und seine Verwaltungsangele-genheiten war der Senator für Justiz. Er bestimmte auch die Zahl der Senate.
Die Senate entschieden meist aufgrund mündlicher Verhandlung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Rich-tern. Letztere wurden auf Vorschlag von Berufsverbänden, Parteien und anderen Organi-sationen von einem besonderen Wahlausschuss für vier Jahre gewählt.
Das Finanzgericht war ein gegenüber den anderen Gerichtszweigen selbständiges Ge-richt, das als oberes Landesgericht eingerichtet wurde.
Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts war unter bestimmten Voraussetzungen die Revision oder Beschwerde an den Bundesfinanzhof mit Sitz in München zulässig.
2. Bestandsgeschichte
Die beiden Akten gelangten als Acc. 2835 und 3534 in das Landesarchiv Berlin, wo sie vorerst der Rep. 67 zugeordnet waren. Sie stellen lediglich eine Splitterüberlieferung dar.
Im Rahmen der neuen Tektonik des Landesarchivs wurde ihnen die B Rep. 081 zugewie-sen.
Die Verzeichnung erfolgte mit der Software AUGIAS-Archiv. Das Findbuch wird durch ein Register ergänzt.
3. Korrespondierende Bestände im Landesarchiv
LAB B Rep. 005 Senatsverwaltung für Justiz
Berlin, im Mai 2003 Dr. Heike Schroll
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ