Es wird bekundet, dass Friedrich I. von der Pfalz mit dem Abt von Eußerthal, dem Propst von Hördt und dem Komtur zu Heimbach einen Vertrag über die Frondienste, zu denen sich die Gemeinden zu Billigheim für die Bauarbeiten (buwe) verpflichtet haben, geschlossen hat. Der Abt soll dazu zwei Wagen mit jeweils vier Pferden und zwei Knechten, der Propst und der Komtur je einen Wagen mit zwei Knechten stellen. Der Pfalzgraf soll allen drei für ihre Kost 18 Pfund Pfennige oder gleichwertig Getreide und Wein reichen. Darüber hinaus soll der Pfalzgraf dem Abt 100 Malter Korn geben und weiterere Hafergülten - 70 Malter Hafer von seinen Gefällen zu Mechtersheim und 70 Malter von seinen Gefällen zu Mörlheim - in diesem Jahr nachlassen. Dem Propst von Hördt will der Pfalzgraf in diesem Jahr 50 Malter Korn geben und ihm die 70 Malter Hafer, die er üblicherweise zur Atzung gibt, erlassen. Dem Komtur sind vom Pfalzgrafen 50 Malter Korn zu geben. Da der Komtur keinen Hafer zur Atzung gibt, der ihm nachgelassen werden kann, sollen ihm weitere 35 Malter Korn gegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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