Heinrich von Fleckenstein bestätigt die Hinterlegung einer Urkunde über Verpfändung von und Belehnung mit 4 Tournosen auf den Zoll von Selz an ihn und Hans von Helmstatt zu Grombach ("Grum-"), Sohn des +Hans und sein Schwager, durch Markgraf Friedrich von Brandenburg. Die Urkunde, die bisher bei dem Speyerer Domherrn Rafan von Helmstatt, seinem Schwager und Hansens Bruder, hinterlegt worden war, wird wegen der Armagnaken ("Armen Jecken") vom Aussteller in Verwahrung genommen, soll Hans aber weiter zugänglich sein. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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