Obligation der fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte im Namen des Kurfürsten Ernst von Bayern, in der sie bezeugen, dass sie mit Vorwissen des Domkapitels Münster an Anna Freien, Witwe des Dietrich von Schelver, deren Erben, Handgetreuen oder dem Inhaber dieser Rentverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 12 Reichstalern, zahlbar auf Osterabend, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 vollwichtigen Reichstalern verkauft zu haben. Die Rente entstammt den Einnahmen der Mühle zu Ramsdorf oder der Rentkammer des Amts Ahaus, die auch als Unterpfand verschrieben werden. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und zur Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domkapitels. am heiligen Osteren abendt

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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