Berufungssache des Johan Hundekötter junior, Beklagter ./. die Witwe Henrich Beckman, geb. Anna Elperman (Elbers), jetzt Frau Bernard zum Heidthaus, Klägerin. + Katharina zur Rissen hat dem Beklagten einige Sachen zur Aufbewahrung übergeben. Sie hat Maria Beckmann, die Tochter der Klägerin, als Erbin eingesetzt. Die Klägerin verlangt Herausgabe. Der Beklagte macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend.