Margreta Merzin, Witwe des Jakob Merz, Bürger zu Stein [am Rhein], bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten ihren Sohn Jörg in das Kloster aufgenommen haben. Er wird das erste und zweite Jahr seiner Probezeit im Laien- bzw. Ordensgewand verbringen. Für den Fall, daß er danach angenommen und ihm eine Pfründe zugesagt wird, übergibt sie ihn mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Leberer, Bürger zu Stein, dem Orden. Was dieser kraft seiner Straf- und Bußgewalt über den Sohn verhängt, wird die Ausstellerin bzw. ihre Verwandtschaft nicht angreifen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihm die Ausstellerin Schuhe und Gewand geben, ihn auch mit sonstigen Lebensbedürfnissen versorgen ohne Kosten für das Kloster. Wenn er im Orden bestätigt wird, gibt sie ihm einen standesgemäßen Chormantel ("erliche kor kappen"). Diesen kann er zu Lebzeiten benutzen. Nach seinem Tod verbleibt das Gewand im Kloster. Beim Tod der Ausstellerin erhält der Sohn denselben Erbteil wie seine Geschwister.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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