Margreta Merzin, Witwe des Jakob Merz, Bürger zu Stein [am Rhein], bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten ihren Sohn Jörg in das Kloster aufgenommen haben. Er wird das erste und zweite Jahr seiner Probezeit im Laien- bzw. Ordensgewand verbringen. Für den Fall, daß er danach angenommen und ihm eine Pfründe zugesagt wird, übergibt sie ihn mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Leberer, Bürger zu Stein, dem Orden. Was dieser kraft seiner Straf- und Bußgewalt über den Sohn verhängt, wird die Ausstellerin bzw. ihre Verwandtschaft nicht angreifen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihm die Ausstellerin Schuhe und Gewand geben, ihn auch mit sonstigen Lebensbedürfnissen versorgen ohne Kosten für das Kloster. Wenn er im Orden bestätigt wird, gibt sie ihm einen standesgemäßen Chormantel ("erliche kor kappen"). Diesen kann er zu Lebzeiten benutzen. Nach seinem Tod verbleibt das Gewand im Kloster. Beim Tod der Ausstellerin erhält der Sohn denselben Erbteil wie seine Geschwister.
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Margreta Merzin, Witwe des Jakob Merz, Bürger zu Stein [am Rhein], bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten ihren Sohn Jörg in das Kloster aufgenommen haben. Er wird das erste und zweite Jahr seiner Probezeit im Laien- bzw. Ordensgewand verbringen. Für den Fall, daß er danach angenommen und ihm eine Pfründe zugesagt wird, übergibt sie ihn mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Leberer, Bürger zu Stein, dem Orden. Was dieser kraft seiner Straf- und Bußgewalt über den Sohn verhängt, wird die Ausstellerin bzw. ihre Verwandtschaft nicht angreifen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihm die Ausstellerin Schuhe und Gewand geben, ihn auch mit sonstigen Lebensbedürfnissen versorgen ohne Kosten für das Kloster. Wenn er im Orden bestätigt wird, gibt sie ihm einen standesgemäßen Chormantel ("erliche kor kappen"). Diesen kann er zu Lebzeiten benutzen. Nach seinem Tod verbleibt das Gewand im Kloster. Beim Tod der Ausstellerin erhält der Sohn denselben Erbteil wie seine Geschwister.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1304
A 2.3.463
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1524 März 7 (montag nach dem sonnentag Letare in der vasten)
27,1 x 31,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Margreta Merzin, Witwe des Jakob Merz, Bürger zu Stein [am Rhein]
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Hans Leberer, Schultheiß zu Stein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Hans Leberer, Schultheiß zu Stein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Leberer, Hans, Schultheiß
Leberer, Jakob
Merz, Jakob
Merz, Jörg
Merz, Margreta
Stein am Rhein, Kt. Schaffhausen [CH]; Einwohner
Stein am Rhein, Kt. Schaffhausen [CH]; Schultheiß
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Novizen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
11.08.20252025, 12:19 MESZ
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