Kurfürst Maximilian Joseph von Bayern pp erteilt zu dem zwischen den Grafen von Sickingen und dem Fürsten Konstantin zu Löwenstein-Wertheim abgeschlossenen Kaufvertrag über das Dorf Nauses mit allen benannten Zugehörungen seinen lehensherrlichen Konsens und belehnt den Fürsten Konstantin mit diesen Lehen und mit dem von diesem ihm aufgegebenen sog. Auerhahnenzehnt zu Großzimmern.