Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm quittieren den Erhalt von 31,5 rheinischen Gulden, die ihnen Gerlach von Dürrmenz ("Durmencz") [Stadt Mühlacker/Enzkreis], Vogt zu Horb ("Horwe") [a. Neckar/Lkr. Freudenstadt], an seiner Schuld bezahlt hat. Er hat diese Summe auch in seiner am 4. Juli ("vf sant Vlrichs tage nechst vergangen") vorgelegten Rechnung über die Einkünfte der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben in Rottenburg ("Rotemburg") [a. Neckar/Lkr. Tübingen] verrechnet.