Eberhard Rüdt von Collenberg, mainzischer Hofmeister, bekundet, dass er dem Ritter Albrecht von Rosenberg zu Boxberg (Boxsperg) alle seine Nutzungen, Renten, Gefälle, Leute, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten zu Sachsenflur (Sachsenfluer), Unterschüpf (Vndernschiepff), Oberschüpf (Obernschiepff), Uiffingen (Vffingen), Schweigern (Schwaigern), Lengenrieden (Lengriedt), Kupprichhausen (Kuoprichhausen) und Dainbach samt allen Zugehörungen sowie seinen Anteil am Burgstall zu Oberschüpf und das Haus zu Sachsenflur, wie dieses alles von den Stiften Mainz (Meintz) und Würzburg und der Herrschaft Limpurg (Limburg) zu Erb- und Mannehen rührt, um 16.500 Gulden grober Münze entsprechend der neuen kaiserlichen Münzordnung verkauft hat. Der Aussteller quittiert über die Kaufsumme - 13.000 Gulden hat der Käufer bar erlegt; mit den übrigen 3500 Gulden sollen Schulden des Verkäufers beglichen werden, nämlich 2500 Gulden an die Vormundschaft der Kinder Philipp von Wollmershausens (Wolmershausen) und 1000 Gulden an die Odenwälder Ritterschaft - und leistet Währschaft. Zugehörige Urkunden und Register werden übergeben.