Die Schöffen zu Xanten bekunden, dass vor ihnen die Eheleute Johann von Wachtendonk (-dunck) und Hilleken Louffs bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte Geldsumme an Arnold Kerswich, Kanoniker und Elemosinar des Kapitels zu Xanten, und seine Nachfolger eine Erbjahrrente von 6 Reichstalern verkauft haben, die Johanns Eltern Wolter von Wachtendonk und Grietgen, Eheleuten, aus einem Haus in Xanten in der Marstraße laut der Originalurkunde von 1592 März 8 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 9], woran die vorliegende Urkunde transfigiert ist, verschrieben worden war. Der Elemosinar kann fortan diese Rente zum festgesetzten Tag erheben und frei darüber verfügen. Die Verkäufer haben auf die Rente und die genannte Urkunde verzichtet, wie es nach Landrecht üblich ist, und rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es Erbkaufsrecht ist. - Ankündigung des Schöffenamtssiegels. ... geben ... 1633 den neun und zwantzigsten tag monatz Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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