Heinrich von Gryndauwe bekennt, daß ihm der Junker Johann von Sayn, genannt von Greifenstein, seine Leibeignen (armen lude) in den Grafschaften Sayn und Wied und in der Herrschaft Isenburg zur Beschirmung und zur Nutzung bis zur Rückforderung angewiesen hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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