Martin Schech zu Lehr reversiert gegen Propst Sebastian (Salzmann) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für den erblehensweisen Empfang eines Hofes, bestehend aus einem nach Anstößern näher bezeichneten Haus samt Hofreite, Stadel und Garten sowie zahlreichen Äckern und Wiesen (Möder) auf der gesamten Gemarkung Lehr, hinsichtlich Abgabenleistung, Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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