Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet im Streit zwischen Meister Konrad von Sinsheim (Sunßheim), Bildhauer (bilhauwer), einer- und dessen ehemaligen Diener Diether von Trier andererseits. Diether hatte ein Urteil des Rats zu Heidelberg vorgebracht, wonach ihm Konrad noch seinen Lohn, eine Buße über 10 Schilling und Gerichtskosten ausrichten solle. Dieser warf ein, dass Diether zuerst seine Zeit zu Ende dienen solle. Weitere Streitpunkte handeln von der Art des Dienstgelübdes und davon, dass Konrad den Diether des Diebstahls beschuldigt habe, weshalb er ihn für treulos und meineidig erklären und durch die Lande jagen werde; beide Seiten berufen sich auf den Werkmeister Hans Leppig, den Hofmeister Blicker Landschad von Steinach und den Sekretär Balthasar von Weiler (Wiler). Der Pfalzgraf entscheidet, dass der Streit um Beleidigungen (scheltwort), Lohn und Gerichtskosten hiermit geschlichtet ist, dass die Worte Diether nicht an Ehre oder Ruf gekränkt hätten und dass Konrad den Diether weiter zu Diener haben und ihm seinen Lohn geben soll, wenn dieser die ursprünglich vereinbarte Dienstzeit dienen will. Wenn Diether nicht mehr dienen will, kann er seinem Handwerk nach Belieben nachgehen und Konrad ist ihm nichts schuldig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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