Beurkundet wird: Zur Vermeidung von Streit hat sich der ehrbare Michael Kadel von Herbertingen mit seinen drei Töchtern Christina, Agatha und Maria aus seiner ersten Ehe mit der verst. Magdalena Frey wie folgt verglichen. 1) Kadel und seine zweite Ehefrau Margaretha Guld werden die Töchter in guter Zucht und Ehrbarkeit aufziehen und sie mit Essen und Trinken dem Vermögen des Hauses entsprechend sowie mit standesgemäßer Kleidung versehen, bis sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. 2) Kadel überträgt seinen Töchtern als Voraus Vermächtnis sein halbes Haus mit Hofraite und allem Zubehör, behält sich jedoch den Nießbrauch vor, der dann hinfällig ist, wenn eine der Töchter sich verheiratet oder sonst bedürftig wird und in das Haus einziehen will. 3) Verstirbt Kadel vor seiner zweiten Ehefrau wird alles fahrende und liegende Gut Kadels außerhalb des Vorausvermächtnisses zwischen den Kindern aus erster und zweiter Ehe und der zweiten Ehefrau zu gleichen Teilen geteilt.
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Beurkundet wird: Zur Vermeidung von Streit hat sich der ehrbare Michael Kadel von Herbertingen mit seinen drei Töchtern Christina, Agatha und Maria aus seiner ersten Ehe mit der verst. Magdalena Frey wie folgt verglichen. 1) Kadel und seine zweite Ehefrau Margaretha Guld werden die Töchter in guter Zucht und Ehrbarkeit aufziehen und sie mit Essen und Trinken dem Vermögen des Hauses entsprechend sowie mit standesgemäßer Kleidung versehen, bis sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. 2) Kadel überträgt seinen Töchtern als Voraus Vermächtnis sein halbes Haus mit Hofraite und allem Zubehör, behält sich jedoch den Nießbrauch vor, der dann hinfällig ist, wenn eine der Töchter sich verheiratet oder sonst bedürftig wird und in das Haus einziehen will. 3) Verstirbt Kadel vor seiner zweiten Ehefrau wird alles fahrende und liegende Gut Kadels außerhalb des Vorausvermächtnisses zwischen den Kindern aus erster und zweiter Ehe und der zweiten Ehefrau zu gleichen Teilen geteilt.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 794a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 17. Jahrhundert >> 1610 - 1619
1617 Februar 12
Urkunden
Zeugen: die ehrbaren und ehrsamen Fridrich Klosterbaur, Ammann, sowie Wilhelm Hipschlin und Hans Hipschlin als Pfleger der Töchter Kadels, ferner Hans Frickh, Ottmar Frickh und Jacob Guld, alle zu Herbertingen, und Matheiß Kallel von Mieterkingen.
Siegler: Siegelankündigung: Kanzleisekret der Herrschaft Scheer.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 827; besch. und abgegriffen.
Anmerkungen: D: Michel Khadellens thax 1 fl. 43 kr. [... ].
Siegler: Siegelankündigung: Kanzleisekret der Herrschaft Scheer.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 827; besch. und abgegriffen.
Anmerkungen: D: Michel Khadellens thax 1 fl. 43 kr. [... ].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:50 MESZ
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