Beurkundet wird: Zur Vermeidung von Streit hat sich der ehrbare Michael Kadel von Herbertingen mit seinen drei Töchtern Christina, Agatha und Maria aus seiner ersten Ehe mit der verst. Magdalena Frey wie folgt verglichen. 1) Kadel und seine zweite Ehefrau Margaretha Guld werden die Töchter in guter Zucht und Ehrbarkeit aufziehen und sie mit Essen und Trinken dem Vermögen des Hauses entsprechend sowie mit standesgemäßer Kleidung versehen, bis sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. 2) Kadel überträgt seinen Töchtern als Voraus Vermächtnis sein halbes Haus mit Hofraite und allem Zubehör, behält sich jedoch den Nießbrauch vor, der dann hinfällig ist, wenn eine der Töchter sich verheiratet oder sonst bedürftig wird und in das Haus einziehen will. 3) Verstirbt Kadel vor seiner zweiten Ehefrau wird alles fahrende und liegende Gut Kadels außerhalb des Vorausvermächtnisses zwischen den Kindern aus erster und zweiter Ehe und der zweiten Ehefrau zu gleichen Teilen geteilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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