Die Gebrüder Konrad und Eberhard, Gf. von Landau ("Landawe"), erklären sich als Lehensherren damit einverstanden, daß Ritter Heinrich von Freyberg ("Friberk") im Einverständnis mit seinen Söhnen Konrad, Burkard und Albert den Hof gen. Grozengut, den Erkenbolt bewohnt, sowie die Güter ("oppida") Schnaitbach ("Snaebach"), "Burrun"1) und Holzmühle ("Holzmuelin")2) mit Zubehör bis zum Wasser Dürnach ("Dirne") verkauft bzw. verschenkt und eignen um ihres Seelenheils willen diese Güter dem Kl.