Mainz, 1588.03.08. (Richter Konrad Kennicken). Der B. und Kärcher Weyel Arnold und seine Frau Katharina (diese schwachen Leibs) machen ihr Testament: sie hat zwei Töchter aus erster Ehe, Katharina (zugegen) und Odilia (im Lande herumschweifend), aus ihrer jetzigen Ehe ein Söhnlein Viktor. Er verzichtet für sich und sein Söhnlein Viktor auf das von seiner Frau Zugebrachte. Sie verzichtet umgekehrt auf das von ihm Zugebrachte zugunsten Viktors. Er vermacht seiner Frau (oder nach deren Tod ihren Töchtern) 50 fl., seiner Stieftochter Katharina 20 fl. zu ihrer Verheiratung, alles übrige seinem Sohne Viktor, unter Vorbehalt des vierteljährlichen Nießbrauchs durch seine Witwe an einem Viertel Acker im Eisenkopf hinter dem Schloß, an Hans Feist und Hans Halmen Erben. Seine Frau vermacht ihrem Mann und dem Söhnlein Viktor 10fl., alles übrige ihren beiden Töchtern. Z.: Sebald Dander, Adam Auth, Franz Groß, Martin Handtwerk, Rembolt Wixhausen, Hans Rab, Josias Schaff.

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