Anspruch auf den Besitz des Hauses Altendorf (Grafschaft Mark, Amt Blankenstein, Gericht Hattingen; Ennepe- Ruhr-Kr.). Johann von Mangelmann hatte mit seiner Frau Catharina von Olmissen gen. Mülstroe die drei Söhne Dietrich, Jakob und Johann Wilhelm und die Tochter Cornelia. Dietrich brachte bei seiner Ehe mit Christina von Stein u. a. das adelige Stammhaus Lürken (Lürrip; Kr. Jülich) ”per donationem propter nuptias“ mit in die Ehe. Im Ehevertrag wurde festgelegt, daß beim kinderlosen Tode Dietrichs seine Witwe zwar Leibzüchterin auf Lebenszeit sein solle, aber nicht weiter über die Güter verfügen dürfe. Haus Altendorf war 1629 von Catharina von Lohe, der Witwe des Johann von Kettler, unter Einräumung eines befristeten Einlösungsrechts an den inzwischen in niederländischen Diensten stehenden Capitain Jakob von Mangelmann versetzt worden. In Jakobs Ehevertrag mit Catharina von Stein, Christinas Schwester, wurde festgelegt, daß die aus dieser Ehe hervorgehenden Kinder Haus Altendorf erben und daß der überlebende Ehegatte nur 3000 Rtlr. mit in eine neue Ehe einbringen dürfe. Eine fristgerechte Kündigung des Pfandvertrages 1638 wies Mangelmann zurück. Vor der Regierung in Kleve wurde darauf ein Vergleich geschlossen, der Mangelmann weiter im Besitz des Hauses beließ. Nach dem Tod seiner Frau und seines Sohnes ging Mangelmann eine zweite Ehe mit Eva Catharina von Bernsau zu Hardenberg ein, aus der zwei Kinder hervorgingen. Er starb ca. 1642. Erbstreitigkeiten nach dem Tode seiner Brüder führten 1650 zu einem Kompromiß unter den Vormündern der Erben, der Catharina Christine, der Tochter aus erster Ehe, zwei Drittel des Altendorfer Pfandschillings und den Kindern aus der zweiten Ehe das übrige Drittel zusprach. Catharina Christine heiratete 1652 Bernhard Mumm von Schwarzenstein. Der Sohn Jakob Gottfried wurde 1653 geboren, Catharina Christine starb bei der Geburt. Ihre Erben erkannten den Vergleich von 1650 trotz der inzwischen erfolgten landesherrlichen Genehmigung nicht an. Eine weitere Kündigung der Pfandschaft durch die Vormünder der Kinder des verstorbenen Friedrich Wilhelm von Kettler wies Bernhard Mumm zurück. Auch die Ansprüche der Eva Catharina und ihrer Kinder aus dem Vergleich von 1650 wies Bernhard unter Berufung auf den Ehevertrag seiner Schwiegereltern zugunsten seines unmündigen Sohnes Jakob Gottfried zurück. Eva Catharina von Bernsau habe bereits mehr als die ihr laut Ehevertrag zustehenden 3000 Rtlr. erhalten. Nachdem der Streit etwa 30 Jahre geruht hatte, brachte Wilhelm Wirich von Mangelmann nach dem Tode seiner Mutter und seiner Schwester den Prozeß erneut in Gang und erlangte 1684 am Hofgericht in Kleve die Zuweisung von einem Drittel des Hauses Altendorf. Anna Christine von Syberg zu Kliff hatte aus ihrer ersten Ehe mit Jakob Gottfried von Mumm zwei Kinder, für die ihr zweiter Mann die Vormundschaft übernahm. Der Appellant erwirkte zwar zunächst die Suspendierung des Urteils, konnte jedoch die Bestätigung 1687 nicht verhindern. Nach seiner Appellation setzte sich Wilhelm Wirich gewaltsam in den Besitz des Hauses. Wegen des durch die Einnahme Speyers durch französische Truppen bedingten Umzuges des RKGs nach Wetzlar kam der Prozeß für über vier Jahre zum Erliegen. Da Wilhelm Wirich in dieser Zeit starb, wurde weiter gegen seine Erben prozessiert. Das Urteil vom 2. Juni 1713 erging im Sinne der Appellanten.