Urgicht
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7440
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)43 Februar 3, 3. Hornung
Regest: Bastian Wernher von Wannweil, der hier gegenwärtige arme Mann +), hat am Montag, 29. Januar (15)43, ungefoltert bekannt:
Als er mit Michel Utzgwynn von Nürnlingen (= Nördlingen), welchen sie den Bruder nannten, von Besst (Pest) in Ungarn allein aus dem Lager zogen, habe er, Bastlin, den Michel von Nürnlingen an einem Morgen mit einer Hellebarde unversehens niedergeschlagen, auf ihn gestochen und ihn für tot liegen lassen, auch bei ihm 2 Säckel mit Geld gefunden und zu seinen Handen genommen. Doch könne er nicht wissen, wieviel Geld darin gelegen. Denn am nächsten Morgen seien die Huserren (Husaren) auf ihn gestossen und haben ihm seinen Degen und den einen Säckel genommen. Aber im andern Säckel habe er ungefähr 16 f1 gefunden. Diese habe er teils unterwegs verzehrt, teils hierher gebracht.
Darauf hat der Rat zu Recht erkannt, dass Bastin Wernher dem Nachrichter in seine Gewalt gegeben, von ihm an die gewöhnliche Richtstatt hinausgeschleift und ihm daselbst lebendig beide Arme ober- und unterhalb der Ellenbogen und beide Schenkel unter- und oberhalb der Knie und dazu sein Rücken mit einem Rad zerstossen und zerbrochen und er auf das Rad in die Höhe gebunden oder geflochten liegen gelassen werden solle, bis er vom leiblichen Leben zum natürlichen Tod gebracht würde. Alles nach des Reichs und kaiserlichem Recht.
Auf Fürbitte und seine eigene Bitte um Gnade hat der Rat dieses Urteil gemildert in der Weise, dass Bastin Wernher von dem Nachrichter gebunden zu dem Hochgericht hinaus geführt, daselbst ihm mit dem Schwert sein Haupt vom Leibe getrennt und hernach der Leib samt dem Haupt auf ein Rad gebunden und geflochten, in die Höhe aufgerichtet und der Luft befohlen (= anvertraut) werden solle.
Als er mit Michel Utzgwynn von Nürnlingen (= Nördlingen), welchen sie den Bruder nannten, von Besst (Pest) in Ungarn allein aus dem Lager zogen, habe er, Bastlin, den Michel von Nürnlingen an einem Morgen mit einer Hellebarde unversehens niedergeschlagen, auf ihn gestochen und ihn für tot liegen lassen, auch bei ihm 2 Säckel mit Geld gefunden und zu seinen Handen genommen. Doch könne er nicht wissen, wieviel Geld darin gelegen. Denn am nächsten Morgen seien die Huserren (Husaren) auf ihn gestossen und haben ihm seinen Degen und den einen Säckel genommen. Aber im andern Säckel habe er ungefähr 16 f1 gefunden. Diese habe er teils unterwegs verzehrt, teils hierher gebracht.
Darauf hat der Rat zu Recht erkannt, dass Bastin Wernher dem Nachrichter in seine Gewalt gegeben, von ihm an die gewöhnliche Richtstatt hinausgeschleift und ihm daselbst lebendig beide Arme ober- und unterhalb der Ellenbogen und beide Schenkel unter- und oberhalb der Knie und dazu sein Rücken mit einem Rad zerstossen und zerbrochen und er auf das Rad in die Höhe gebunden oder geflochten liegen gelassen werden solle, bis er vom leiblichen Leben zum natürlichen Tod gebracht würde. Alles nach des Reichs und kaiserlichem Recht.
Auf Fürbitte und seine eigene Bitte um Gnade hat der Rat dieses Urteil gemildert in der Weise, dass Bastin Wernher von dem Nachrichter gebunden zu dem Hochgericht hinaus geführt, daselbst ihm mit dem Schwert sein Haupt vom Leibe getrennt und hernach der Leib samt dem Haupt auf ein Rad gebunden und geflochten, in die Höhe aufgerichtet und der Luft befohlen (= anvertraut) werden solle.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) "armer Mann" bezeichnet den Untertanen, Hintersassen, Leibeigenen
Dazu ist auch das Konzept 2mal vorhanden.
Aus dem einen Konzept geht hervor, dass Wernher am Samstag, 27. Januar (15)43 zuerst leer an der Folterung aufgezogen und nachher ihm der kleine Stein angehängt wurde, er aber nichts bekannte. Am 29. Januar wurde er wieder gefoltert. Ehe es zu nochmaliger Folterung kam, legte er ein Geständnis ab.
Genetisches Stadium: Or.
Dazu ist auch das Konzept 2mal vorhanden.
Aus dem einen Konzept geht hervor, dass Wernher am Samstag, 27. Januar (15)43 zuerst leer an der Folterung aufgezogen und nachher ihm der kleine Stein angehängt wurde, er aber nichts bekannte. Am 29. Januar wurde er wieder gefoltert. Ehe es zu nochmaliger Folterung kam, legte er ein Geständnis ab.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ