Bezirkswirtschaftsämter für den Regierungsbezirk Düsseldorf BR 1049 (Bestand)
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BR 1049 259.01.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.8. Wirtschafts- und Eichverwaltung >> 2.8.1. Bezirkswirtschaftsämter für den Regierungsbezirk Düsseldorf
1946-1949
Organisation, Geschäftsverteilung, Berichte zur Wirtschafts- und Versorgungslage, Rechtsangelegenheiten 1946-1949; Betriebszulassungen, Betriebsüberprüfungen 1946-1949; Bewirtschaftungsmaßnahmen und Zuteilungsmaßnahmen für Arbeitskräfte, Kohle, Kraftstoffe, technische Benzine, Eisen, Eisenwaren und Papier 1940, 1946-1949; Chemiewirtschaft, Elektroindustrie, Maschinenbau, Metallindustrie 1946-1950; Lederwaren, tierische Produkte 1948-1949; Handwerksangelegenheiten 1946-1949.
Bestandsbeschreibung: Die Bezirkswirtschaftsämter wurden, Vorstellungen der britischen Militärregierung entsprechend, durch Erlasse der Oberpräsidenten am 1. Juli 1946 in der Provinz Westfalen und am 1. August 1946 in der Nord-Rheinprovinz als Dienststellen der staatlichen Wirtschaftsverwaltung mit einem Direktor an der Spitze eingerichtet. Sie übernahmen die Hoheitsaufgaben der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie die Aufsicht über die Kreiswirtschaftsämter.
Als vorgeordnete Behörde fungierte zunächst die Abteilung Wirtschaft der Provinzialregierung Nordrhein. Innerhalb der sich ausbildenden nordrhein-westfälischen Verwaltungsstruktur nach 1945 nahmen die Bezirkswirtschaftsämter eine Sonderstellung ein, da sie direkt dem Oberpräsidium und später dem Wirtschaftsministerium unterstanden und nicht in die Bezirksregierungen als vorhandener Mittelinstanz eingliedert wurden.
In der Mangelsituation der unmittelbaren Nachkriegszeit waren die Bezirkswirtschaftsämter für die Produktionsregelung im weitesten Sinne zuständig, das heißt: Betriebszulassungen (Produktionsgenehmigungen, "permits") und Verteilung wichtiger Rohstoffe und Energieträger, dies jeweils in Nachordnung gegenüber den Bezirksregierungen und dem im August 1946 eingerichteten nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Ferner führten die Bezirkswirtschaftsämter Betriebsprüfungen durch, um unerlaubte, aber damals sehr verbreitete Kompensationsgeschäfte und die in Erwartung einer Währungsreform ebenfalls recht erheblichen Warenhortungen aufzudecken.
Gegenüber den nachgeordneten Kreiswirtschaftsämtern oblag ihnen die Fachaufsicht.
In der Nord-Rheinprovinz - ab August 1946 Landesteil Nordrhein - gab es Bezirkswirtschaftsämter in Essen, Düsseldorf, Krefeld, Aachen und Köln (Organisationspläne jeweils in BR 1049 Nr. 85), im Landesteil Westfalen in Dortmund, Bochum, Bielefeld, Münster, Arnsberg, Hagen und Siegen (vgl. BR 1049 Nr. 85, letztes Blatt). Das Bezirkswirtschaftsamt Krefeld wurde ab Juli 1948 als Außenstelle des Bezirkswirtschaftsamtes Düsseldorf geführt.
Im Zuge des fortschreitenden Wegfalls von Regulierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nach der Währungsreform und im Bemühen, ”Sonderbehörden“ in die allgemeine Verwaltung zu integrieren, wurden die Bezirkswirtschaftsämter zum 31. März 1949 aufgelöst und ihre Aufgaben den Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen übertragen.
Informationen zum Bestand
Der vorliegende Bestand enthält vorwiegend Akten des Bezirkswirtschaftsamtes Essen, in geringerer Zahl auch Akten der Bezirkswirtschaftsämter Düsseldorf und Krefeld. Sie wurden gemeinsam ohne Ablieferungsliste und in ungeordneter äußerer Form von der Regierung Düsseldorf an das NW. Hauptstaatsarchiv, Zweigarchiv Kalkum, abgegeben. Der ursprüngliche Umfang der Ablieferung umfaßte 17 Archivkartons und 2 Stehordner. Bei der Verzeichnung wurden mit Rücksicht auf den zeitgeschichtlichen Aussagewert des Schriftgutes nur geringe Kassationen vorgenommen (insgesamt 12 Einheiten). Drei Akten stammten auch provenienzmäßig von der Regierung Düsseldorf und wurden unter den Lagernummern 56 363-56 365 dort eingereiht; sie sind in dem Findbuch 212.19.1 S. 51 (Rückseite) nachgetragen.In dem vorliegenden Findbuch werden die Akten nicht mehr nach Bezirkswirtschaftsämtern getrennt aufgeführt, doch ist die ursprüngliche Provenienz in jedem Falle kenntlich gemacht. Für "Bezirkswirtschaftsamt" wurde dabei die Abkürzung "BWA" verwendet. Der Aktengliederungsplan wurde nach den Organisationsplänen der Bezirkswirtschaftsämter in BR 1049 Nr. 85 ausgerichtet. Akten, die zunächst in den Klassifikationsgruppen 2, 3 und 4 zu suchen sind, können auch in Klassifikationsgruppe 5 aufgeführt sein (und umgekehrt).
Zu Werdegang und Funktion der Bezirkswirtschaftsämter siehe die Darstellung in BR 1049 Nr. 5. (zur Auflösung vgl. Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen und die Entstehung seiner parlamentarischen Demokratie, Signatur 1973, S. 284-287.)
Akten der Bezirkswirtschaftsämter Essen, Düsseldorf und Krefeld befinden sich auch in dem Findbuch 212.19.1 (Regierung Düsseldorf, Handel und Gewerbe), vgl. dort S. 28, 51, 57 ff.Der Bestand BR 1049 wurde Mai/Juni 1980 von OStAR Dr. Lück verzeichnet. Die Reinschrift des Findbuchs fertigte Frau Lind.
Bestandsbeschreibung: Die Bezirkswirtschaftsämter wurden, Vorstellungen der britischen Militärregierung entsprechend, durch Erlasse der Oberpräsidenten am 1. Juli 1946 in der Provinz Westfalen und am 1. August 1946 in der Nord-Rheinprovinz als Dienststellen der staatlichen Wirtschaftsverwaltung mit einem Direktor an der Spitze eingerichtet. Sie übernahmen die Hoheitsaufgaben der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie die Aufsicht über die Kreiswirtschaftsämter.
Als vorgeordnete Behörde fungierte zunächst die Abteilung Wirtschaft der Provinzialregierung Nordrhein. Innerhalb der sich ausbildenden nordrhein-westfälischen Verwaltungsstruktur nach 1945 nahmen die Bezirkswirtschaftsämter eine Sonderstellung ein, da sie direkt dem Oberpräsidium und später dem Wirtschaftsministerium unterstanden und nicht in die Bezirksregierungen als vorhandener Mittelinstanz eingliedert wurden.
In der Mangelsituation der unmittelbaren Nachkriegszeit waren die Bezirkswirtschaftsämter für die Produktionsregelung im weitesten Sinne zuständig, das heißt: Betriebszulassungen (Produktionsgenehmigungen, "permits") und Verteilung wichtiger Rohstoffe und Energieträger, dies jeweils in Nachordnung gegenüber den Bezirksregierungen und dem im August 1946 eingerichteten nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Ferner führten die Bezirkswirtschaftsämter Betriebsprüfungen durch, um unerlaubte, aber damals sehr verbreitete Kompensationsgeschäfte und die in Erwartung einer Währungsreform ebenfalls recht erheblichen Warenhortungen aufzudecken.
Gegenüber den nachgeordneten Kreiswirtschaftsämtern oblag ihnen die Fachaufsicht.
In der Nord-Rheinprovinz - ab August 1946 Landesteil Nordrhein - gab es Bezirkswirtschaftsämter in Essen, Düsseldorf, Krefeld, Aachen und Köln (Organisationspläne jeweils in BR 1049 Nr. 85), im Landesteil Westfalen in Dortmund, Bochum, Bielefeld, Münster, Arnsberg, Hagen und Siegen (vgl. BR 1049 Nr. 85, letztes Blatt). Das Bezirkswirtschaftsamt Krefeld wurde ab Juli 1948 als Außenstelle des Bezirkswirtschaftsamtes Düsseldorf geführt.
Im Zuge des fortschreitenden Wegfalls von Regulierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nach der Währungsreform und im Bemühen, ”Sonderbehörden“ in die allgemeine Verwaltung zu integrieren, wurden die Bezirkswirtschaftsämter zum 31. März 1949 aufgelöst und ihre Aufgaben den Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen übertragen.
Informationen zum Bestand
Der vorliegende Bestand enthält vorwiegend Akten des Bezirkswirtschaftsamtes Essen, in geringerer Zahl auch Akten der Bezirkswirtschaftsämter Düsseldorf und Krefeld. Sie wurden gemeinsam ohne Ablieferungsliste und in ungeordneter äußerer Form von der Regierung Düsseldorf an das NW. Hauptstaatsarchiv, Zweigarchiv Kalkum, abgegeben. Der ursprüngliche Umfang der Ablieferung umfaßte 17 Archivkartons und 2 Stehordner. Bei der Verzeichnung wurden mit Rücksicht auf den zeitgeschichtlichen Aussagewert des Schriftgutes nur geringe Kassationen vorgenommen (insgesamt 12 Einheiten). Drei Akten stammten auch provenienzmäßig von der Regierung Düsseldorf und wurden unter den Lagernummern 56 363-56 365 dort eingereiht; sie sind in dem Findbuch 212.19.1 S. 51 (Rückseite) nachgetragen.In dem vorliegenden Findbuch werden die Akten nicht mehr nach Bezirkswirtschaftsämtern getrennt aufgeführt, doch ist die ursprüngliche Provenienz in jedem Falle kenntlich gemacht. Für "Bezirkswirtschaftsamt" wurde dabei die Abkürzung "BWA" verwendet. Der Aktengliederungsplan wurde nach den Organisationsplänen der Bezirkswirtschaftsämter in BR 1049 Nr. 85 ausgerichtet. Akten, die zunächst in den Klassifikationsgruppen 2, 3 und 4 zu suchen sind, können auch in Klassifikationsgruppe 5 aufgeführt sein (und umgekehrt).
Zu Werdegang und Funktion der Bezirkswirtschaftsämter siehe die Darstellung in BR 1049 Nr. 5. (zur Auflösung vgl. Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen und die Entstehung seiner parlamentarischen Demokratie, Signatur 1973, S. 284-287.)
Akten der Bezirkswirtschaftsämter Essen, Düsseldorf und Krefeld befinden sich auch in dem Findbuch 212.19.1 (Regierung Düsseldorf, Handel und Gewerbe), vgl. dort S. 28, 51, 57 ff.Der Bestand BR 1049 wurde Mai/Juni 1980 von OStAR Dr. Lück verzeichnet. Die Reinschrift des Findbuchs fertigte Frau Lind.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
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