Anspruch auf eine Erbrente von 47 Maltern, einem Sumber Weizen und 3 Maltern Roggen aus einem Hof in Harff (Hzm. Jülich, Amt Kaster; Kr. Bergheim) und Appellation wegen der Beschlagnahme der Kornrenten. Johann von Harff und seine Frau Cecilie, Vorfahren der Appellanten, hatten den Hernsberger (Hensberger) Hof zu Harff im 14. Jahrhundert zu Erbpacht. Zum Hof gehörten verschiedene Rechte, u. a. Mühlenpacht und niedere Gerichtsbarkeit. 1362 kauften sie vom Grafen Gerhard (Gotthard) von Looz (Loen), Herrn zu Heinsberg und Blankenberg, und seiner Frau Philippa zunächst die Kornerbpacht, dann 1365 den ganzen Hof mit allen dazu gehörenden Rechten wie Kurmud und Lehnsgerechtigkeiten für 500 Gulden auf Wiederlöse. Alles sei seitdem in Familienbesitz. Obwohl die beim Verkauf 1365 reservierte „Loeß“ (Retrakt, Auslosung, Eigentumslosung, Rückkaufsrecht) nach Auffassung der Appellanten „aufgehoben und erloschen“ sei, forderte sie Herzog Johann Wilhelm von den Erben Harff. Vogt und Kellner zu Kaster befahlen darauf den Pächtern des Hofes, das umstrittene Korn an die Kellnerei in Kaster zu liefern.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view