Ludwig Schmid, seßhaft zu Jesingen, wegen Verschwendung seiner Güter zum Schaden seiner Familie - trotz einer verbüßten Gefängnisstrafe und entgegen seinem Versprechen - erneut zu Tübingen gef., jedoch auf Bitten seiner Ehefrau und Freunde freigel., gelobt eidlich, von dergleichen Handlungen abzustehen, seine Güter nur mit Wissen seiner Frau und Freundschaft sowie von Schultheiß und Gericht zu Jesingen zu versetzen, auch seine Familie mit seiner Hände Arbeit zu ernähren, und schwört U.