Hans, Bernhard der Jüngere und David Göler von Ravensburg (Rabenspürgk), Gebrüder, bekunden, dass erstgenanntem Hans durch seine Ehefrau Anna Maria von Gemmingen, Wolfs Tochter, 3000 Gulden Landeswährung Heiratsgut zugebracht und gölerischerseits mit 3000 Gulden widerlegt wurden. Sie verschreiben für Anna Mariens Wittum in Höhe von insgesamt 6000 Gulden ihr Haus mit Hof zu Daisbach (Darsbach) samt allen hergebrachten Rechten und Zugehörungen. Sollte die im Heiratsvertrag vereinbarte Verzinsung zu 5 Prozent damit nicht erfüllt sein, haften sie mit all ihrem Hab und Gut. Als Witwensitz wird ihr das Göler'sche Haus in der Kanzleigasse zu Heidelberg samt Beholzung angewiesen, ersatzweise jährlich 30 Gulden Gült.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...