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Propst Albrecht von Ellwangen verleiht dem Hans von Hürnheim 2 Teile am großen und kleinen Zehnten zu Hüttlingen (=Hutlingen), "die in die Pferr gehören", ein Neuntel an demselben Zehnten, der dem Schnaitberger gehörte, 3 weitere Güter daselbst, ein Gut zu Lengenfeld, das dem Schwabsberger gehörte, und ein Gut ebendaselbst, das unserer Lieben Frauen zu Hüttlingen (=Hutlingenn) gehörte, zu Lehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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