Pfalzgraf Rudolf I. bestätigt Abt und Konvent des Zisterzienserklosters St. Marien zu Otterberg die Privilegien seiner Vorfahren Otto II. und Ludwig II., dass sie ihre eigenen Waren zollfrei ausführen und für den Eigenbedarf nötige Waren zollfrei einführen dürfen sowie dass sie ihr Vieh bei Elmstein [?] (Elbsteyn) frei weiden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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