Die Brüder und Grafen Otto III., Anton und Johann IV. von Holstein-Pinneberg bekunden, dass sie an Dompropst, Dekan, Domkapitel und gemeine Vikare des Domkapitels zu Hamburg für 1500 Mark Lübsch verkauft haben 100 Mark jährlicher Rente aus allem Ertrag ihres Zehten genannt Oldenygeveldertegede, gelegen beim Kloster Uetersen in der Herrschaft Holstein-Pinneberg auf Geest sowohl wie Marschland, und aus der Elbfähre im Kirchspiel Wedel, zahlbar durch sie oder ihre Amtleute auf ihren Burgen Pinneberg und Hatzburg in der Osterwoche in Hamburg. Wenn das Land durch Krieg oder Wassersflut Schaden leidet oder die Einkünfte der Fähre zurückgehen, so dass sie keine 100 Mark erbringen, sollen die Aussteller aus ihren anderen Einkünften im Lande Holstein zahlen. Ihre Amtleute auf den Burgen Pinneberg und Hatzburg sollen, da die Aussteller oder einer von ihren Brüdern nicht im Lande sitzen, den Kaufern geloben. Die Aussteller behalten sich den Wiederkauf nach einjähriger Kündigung vor. d.d. nha der bordt Christi unnßes hernn veffteynhundert jar unnde twe, in dhen achte daghe deß hilgen paschen.
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Die Brüder und Grafen Otto III., Anton und Johann IV. von Holstein-Pinneberg bekunden, dass sie an Dompropst, Dekan, Domkapitel und gemeine Vikare des Domkapitels zu Hamburg für 1500 Mark Lübsch verkauft haben 100 Mark jährlicher Rente aus allem Ertrag ihres Zehten genannt Oldenygeveldertegede, gelegen beim Kloster Uetersen in der Herrschaft Holstein-Pinneberg auf Geest sowohl wie Marschland, und aus der Elbfähre im Kirchspiel Wedel, zahlbar durch sie oder ihre Amtleute auf ihren Burgen Pinneberg und Hatzburg in der Osterwoche in Hamburg. Wenn das Land durch Krieg oder Wassersflut Schaden leidet oder die Einkünfte der Fähre zurückgehen, so dass sie keine 100 Mark erbringen, sollen die Aussteller aus ihren anderen Einkünften im Lande Holstein zahlen. Ihre Amtleute auf den Burgen Pinneberg und Hatzburg sollen, da die Aussteller oder einer von ihren Brüdern nicht im Lande sitzen, den Kaufern geloben. Die Aussteller behalten sich den Wiederkauf nach einjähriger Kündigung vor. d.d. nha der bordt Christi unnßes hernn veffteynhundert jar unnde twe, in dhen achte daghe deß hilgen paschen.
LASH, Urk.-Abt. 3 Nr. 402
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg >> 1 Urkunden
1502
Enthält: Wenig jüngere Abschift des Notars Jakob Witte, Kleriker Bremer Diözese, Papier, Niederdeutsch Reg. 35, X, 4 Nr. 1
Verzeichnung
1502 März-April 3
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:56 MEZ