Klage der Frau Johan Beerhorst, geb. Klara zur Borg (+ 1615) ./. die geisteskranke Witwe Henrich zur Borg, geb. Margarete Beerhorst, vertreten durch ihre Vormünder Bernhard Schmedding, Goldschmied Johan Berckenfeld und Gewandbereiter Berndt Beerhorst. Klägerin ist die einzige Schwester und will alleinige Intestaterbin des am 28.5. 1595 gestorbenen Henrich zur Borg sein; sie verlangt dessen Nachlass von der Beklagten. Die Beklagte wendet ein, dass ihr Mann ihr durch Heiratsvertrag sein Vermögen übertragen habe, und dass sie sich mit der Klägerin verglichen habe. Die Klägerin ficht den Vergleich wegen Irrtums an.