Johann Schweikhard [von Kronenberg] Kurfürst von Mainz gibt Albrecht [IV.] von Liebenstein durch Bestätigung der inserierten Urkunde vom 12. Juli 1588 [U 66, hier ohne die Bestätigung von Dekan und Domkapitel] das Liebensteinische Viertel und Teile des Sachsenheimer Viertels an der Ganerbschaft Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn zu Mannlehen, wie es sein Vater Bernhard [III.] von Liebenstein und Albrecht selbst durch Urkunden der Kurfürsten Wolfgang [von Dalberg] und Johann Adam [von Bicken] hatten. Siegelankündigung des Ausstellers.