Kurfürst Philipp von der Pfalz regelt nach dem Tod seines Vetters und Vaters Pfalzgraf Friedrich I. Erbe und Zukunft von dessen Sohn Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, worum ihn dessen Vormunde, nämlich der Hofmeister Blicker Landschad von Steinach, der Ritter und Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen, Dieter von Handschuhsheim und der Protonotar Alexander Pellendorfer mit Wissen und Willen von dessen Mutter Klara [Tott] gebeten haben. Ludwig übergibt dafür die Schlösser und Städte Weinsberg, Neuenstadt am Kocher, Möckmühl, Otzberg und Umstadt mit Zugehör an Philipp und löst dazugehörige Lehensmänner von ihren Eiden. Philipp übergibt dagegen im Gegenzug Folgendes: [1.] um für ein Auskommen zu sorgen, eine Gült über 700 Gulden, die von den Städten Basel, Straßburg, Speyer und Worms kommen und gegen 14.000 Gulden abgelöst werden können; [2.] Burglehen und andere Lehen, die von dem verstorbenen Landgraf Hesso von Leiningen, Ritter Adam Kämmerer und Ritter Wilhelm von Schlatt (Slatten) an ihn gefallen sind; [3.] Schloss und Herrschaft Scharfeneck mit allem Zugehör; [4.] 4.000 Gulden innerhalb der nächsten drei Jahre, wovon 3.500 bereits bei Wendel von Gemmingen hinterlegt sind, mit weiteren Detailklauseln; [5.] Asbach mit Zugehör und Fruchtzehnten zu Schwarzach. [6.] Philipp verspricht, Ludwig ein gnädiger Herr zu sein und ihn zur Ehre seines Vaters am Hof zu halten oder nach Absprache mit den Vormunden anderswo unterweisen zu lassen. Von den Vormunden wird die Herausgabe von Briefen und vidimierten Abschriften, die erwähnten Schlösser und Städte betreffend, verlangt.