Friedrich Tusch zu Niedereulenbach (Nideralenpach) verpflichtet sich, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis keine Vergeltung zu üben, insbesondere nicht an Propst Peter von Rohr, der ihn wegen Beleidigung ins Gefängnis gebracht hatte. S: Hans Erbelspeck, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv