Erzbischof Johann Schweickard zu Mainz bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen für diesen selbst sowie für dessen Brüder Eberhard und Johann Wilhelm, des verstorbenen Reinhards Söhne, und für deren Vettern Bernolph und Schweickard von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhne, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat, wie der verstorbene Blicker von Gemmingen als Großvater und Vormund der verstorbenen Barbara von Wolfskehlen, der Enkelin Philipp von Wolfskehlens und Mutter der genannten Brüder, sowie Johann, Sohn zu Eltz, danach Eberhard von Gemmingen, der Vater der genannten Brüder, als Ehevogt Barbaras, und Eberhard von Gemmingen der Jüngere, danach Reinhard und nach diesem sein Sohn Eberhard von Gemmingen von den Vorgängern des Ausstellers, zuletzt aber Reinhard, Eberhards Bruder, sie von dem verstorbenen Erzbischof Johann Adam empfangen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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