Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Peter Herbort von Boppard (Boparten) in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pflazgraf versichert, ihn gleich den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Peter der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofrichter und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt und Johannes dem nachkommen will. Der Schirm soll für 10 Jahre währen, wobei Peter jährlich zu St. Laurentiustag [10.08.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu reichen hat. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Schultheißen, Vögte, Bürgermeister, Räte und Gemeinden, namentlich in den Tälern und zu Bacharach und Kaub, um Beachtung und Umsetzung an.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...