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Ritter Herbold von Papenheim verkauft mit Einverständnis all seiner Erben Propst Johannes, Äbtissin Bertrad und dem Nonnenkonvent in Wormeln für vier Mark reinen Silbers und dreieinhalb Pfennige Warburger Währung das Lehenrecht des in Wormeln gelegenen Hofs des Konrad von Eissen1) mit allen zugehörigen Rechten, das Konrad von Ritter Herbold empfangen hat. Das Lehenrecht rührt vom Grafen Otto von Everstein, der Herbold zwei Höfe übereignet hat2), von denen einen Isher, den anderen Konrad von Eissen inne hat. Der Aussteller kündigt sein Siegel und das der Altstadt Warburg an und benennt Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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