Stefan Raitter, Gredmeister in Buchhorn, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Veit in das Kloster aufgenommen haben. Nach Ablauf des ersten und zweiten Probejahrs im Laien- bzw. Ordensgewand wurde der Sohn in den Orden aufgenommen. Der Aussteller übergibt ihn dem Orden bzw. seiner Disziplinargewalt ("rut"). Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn verhängt werden, sieht der Aussteller nicht als gegen sich und die Familie gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihn der Vater mit Schuhen und Kleidern sowie mit anderer Notdurft versehen. Er wird ihm auch eine standesgemäße ("ehrliche") Chorkappe (Chormantel) geben, wenn er im Orden bestätigt wird. Im Erbfall erhält der Sohn ein Erbteil wie andere Kinder.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner