Stefan Raitter, Gredmeister in Buchhorn, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Veit in das Kloster aufgenommen haben. Nach Ablauf des ersten und zweiten Probejahrs im Laien- bzw. Ordensgewand wurde der Sohn in den Orden aufgenommen. Der Aussteller übergibt ihn dem Orden bzw. seiner Disziplinargewalt ("rut"). Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn verhängt werden, sieht der Aussteller nicht als gegen sich und die Familie gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihn der Vater mit Schuhen und Kleidern sowie mit anderer Notdurft versehen. Er wird ihm auch eine standesgemäße ("ehrliche") Chorkappe (Chormantel) geben, wenn er im Orden bestätigt wird. Im Erbfall erhält der Sohn ein Erbteil wie andere Kinder.
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Stefan Raitter, Gredmeister in Buchhorn, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Veit in das Kloster aufgenommen haben. Nach Ablauf des ersten und zweiten Probejahrs im Laien- bzw. Ordensgewand wurde der Sohn in den Orden aufgenommen. Der Aussteller übergibt ihn dem Orden bzw. seiner Disziplinargewalt ("rut"). Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn verhängt werden, sieht der Aussteller nicht als gegen sich und die Familie gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihn der Vater mit Schuhen und Kleidern sowie mit anderer Notdurft versehen. Er wird ihm auch eine standesgemäße ("ehrliche") Chorkappe (Chormantel) geben, wenn er im Orden bestätigt wird. Im Erbfall erhält der Sohn ein Erbteil wie andere Kinder.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1118
A 2.3.424
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1510 August 12 (montag vor Unser Frowen tag schydung)
29,7 x 42,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Buchhorn
Aussteller: Stefan Raitter, Gredmeister in Buchhorn
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, Hans Hörnler, Stadtammann zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Aussteller: Stefan Raitter, Gredmeister in Buchhorn
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, Hans Hörnler, Stadtammann zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Hörnler, Hans, Stadtammann
Raitter, Stefan
Raitter, Veit
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Buchhorn = Friedrichshafen FN
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Einwohner
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Gredmeister
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Stadtammann
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Novizen
Weingarten RV; Kloster, Prior und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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