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Eigenhändige transfizierte Erblösung Wilhelm Kettelers, die Pflichten 1000 Gulden für Hausarme und 5000 Gulden für die Münsterische Landschaft zu zahlen, hätte er schon selbst erfüllt. Ferner sollen zunächst die Söhne seines Bruders Johann, dann die Töchter teilhaben, und falls sein Bruder, der Herzog in Kurland, von den Moskowitern seines Herzogtums entsetzt wird, soll er an seinem Nachlaß ebenso wie sein Bruder Johann teilhaben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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