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Bläsin Höltzlin aus Herrenberg, ins Gefängnis daselbst eingeliefert, da er entgegen der Forstordnung Feldhühner und andere Vögel gefangen hatte, jedoch auf sein Bitten begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und einen Strafgulden zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und auch anderen nicht dabei zu helfen, gelobt eidlich, diese Artikel zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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