Hexentanz und Drachenflieger. Der Kandel Zwischen Elz- und Glottertal
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/008 S974084/301
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/008 Fernsehsendungen von Südwest 3 aus dem Jahre 1997
Fernsehsendungen von Südwest 3 aus dem Jahre 1997 >> Oktober 1997
Samstag, 25. Oktober 1997
Man nennt ihn den "Blocksberg des Schwarzwalds". Der Sage nach ist der Kandel, besonders dessen mächtiger Felsbrocken, die sogenannte Teufelskanzel, Treffpunkt für die Hexen der Umgebung. Zur Zeit der Hexenverfolgung wurde aus der Sage grausamer Ernst, denn immer wieder taucht der Kandel in den Verhörprotokollen von Opfern auf. Zu keinem Schwarzwaldberg gibt es so viele Sagen wie zu dem 1243 Meter hohen Kandelmassiv, nordöstlich von Freiburg gelegen. Von weißen Frauen, verborgenen Schätzen und der wilden Jagd erzählte man hier. Doch die Zeiten, in denen der Berg unwegsam und der undurchdringliche Wald nicht geheuer war, sind vorbei. Heute ist der Kandel ein beliebtes Naherholungsgebiet, das besonders vielseitige Möglichkeiten für Sportler bietet. Traditionell starten hier die Drachenflieger und die steile Teufelskanzel wird heute als Kletterfelsen benutzt. Geheimnisvoll ist es am Kandel trotzdem noch. Liegen in seinen Silberbergwerken im Suggental tatsächlich dreihundert tote Bergleute, die dort im Mittelalter von einer Flut überrascht wurden? Wer baute den 15 Kilometer langen, sogenannten Urgraben? Und wieso finden sich auf dem Kandelgipfel Pflanzen, die sonst nur im hohen Norden vorkommen?
Südwest 3
0:30:00; 0'30
Audio-Visuelle Medien
Schwarzwald; Kandelmassiv
Suggental: Silberbergwerke
Aberglaube: Hexerei: Teufelskanzel
Berg: Kandelmassiv
Berufswelt: Bergmann
Mittelalter: Bergbau Schwarzwald
Reisen: Tourismus: Schwarzwald
Sportart Drachenfliegen: Teufelskanzel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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