Die Bischöfe Johann von Straßburg und Embrico von Worms, von Papst
Clemens V. berufene Richter und Exekutoren in nachstehender Sache, an die
Dekane von Kaiserswerth und Neuss und den Pleban von Recklinghausen
(Rekelinchusen): Indem sie sich auf die Urkunde Clemens V. beziehen,
wiederholen sie die Vorladung zu dem bekannten Termin nach Deutz, teilen
aber mit, dass sie an diesem Termin am Hof des Königs Johann von Böhmen in
Nürnberg (Nuremberg) sein werden und somit nicht in Deutz sein können, und
verlegen den Termin auf den Mittwoch nach Oculi [1313 März 21]. Sie bitten,
dies den Parteien abschriftl-ich mitzuteilen. Die Beauftragten sollen ihre
Siegel an die gegenwärtige Urkunde hängen. - Es siegeln die Aussteller.
Datum a.d. 1312, ind. 11., in vigilia nativitatis domini.