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Die Bischöfe Johann von Straßburg und Embrico von Worms, von Papst Clemens V. berufene Richter und Exekutoren in nachstehender Sache, an die Dekane von Kaiserswerth und Neuss und den Pleban von Recklinghausen (Rekelinchusen): Indem sie sich auf die Urkunde Clemens V. beziehen, wiederholen sie die Vorladung zu dem bekannten Termin nach Deutz, teilen aber mit, dass sie an diesem Termin am Hof des Königs Johann von Böhmen in Nürnberg (Nuremberg) sein werden und somit nicht in Deutz sein können, und verlegen den Termin auf den Mittwoch nach Oculi [1313 März 21]. Sie bitten, dies den Parteien abschriftl-ich mitzuteilen. Die Beauftragten sollen ihre Siegel an die gegenwärtige Urkunde hängen. - Es siegeln die Aussteller. Datum a.d. 1312, ind. 11., in vigilia nativitatis domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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