Der Priester Eitel Gebhart, Kaplan am Bierbräualtar im Ulmer Münster, teilt dem Konstanzer Bischof Hugo ("Hawg") von Hohenlandenberg mit: Sein Hintersasse Peter Sämlin von Hörvelsingen ("Herfelsingen") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] besitzt auf Lebenszeit ein Drittel eines seiner Pfründe gehörenden Hofes in Hörvelsingen. Er hat nun mit diesem vereinbart, ihm sein Drittel an dem Hof zu Erbrecht zu verleihen. Dafür stehen dann seiner Kaplanei bei jedem Besitzerwechsel von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 10 Gulden und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu. Außerdem hat ihm Peter Sämlin für das Erbrecht 90 rheinische Gulden bezahlt, die er für Baumaßnahmen an dem zu seiner Pfründe gehörenden Haus verwendet hat. Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm haben als Patronatsherren der Kaplanei dazu schon ihre Zustimmung erteilt. Er bittet daher den Bischof, auch seinerseits dieser Verleihung zuzustimmen.