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Revers Johann Noltes über die inserierte Verpachtung der Mühle zu Altenbeken durch Bischof Rembert von Paderborn. Nachdem Bischof Erich von Osnabrück und Paderborn Evert gegen Weinkauf und jährliche Pacht eine Mühle in Altenbeken (Oldenbeeken) zu errichten gestattet hatte, auch mit dem Recht der möglichen Erweiterung der Mühle durch ein weiteres Glindt, hatte sich Johann Nolte nach Everts Tode mit dessen Witwe verheiratet und die Mühle zur Zeit Erzbischof und Kurfürst Hermanns von Köln, Administrator zu Paderborn, benutzt. Sie wird ihm jetzt gegen den Weinkauf von 16 Goldgulden und eine jährliche Pacht von 10 Malter Roggen, lieferbar zu Martini nach Schloß Neuhaus, wieder übertragen. Erlaubnis zum Bau eines weiteren Glindt mit Lieferung des nötigen Bauholzes. Zusage des Erbrechts seiner Nachkommen. Zustimmung von Dompropst, Domdechant und Domkapitel zu Paderborn. Unter SA des Bischofs und des Domkapitels. SA Conrads thor Westen, Rentmeister zu Neuhaus. Datum: am Sontage Judica

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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