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Befehl und Verordnung der Herren Ganerben zu Unfinden, Junkersdorf, Hellingen, Holzhausen, Römmelsdorf, Silbach, Oberhereth, Rügheim und Kleinmünster, wegen Hegung des Holzes.
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Befehl und Verordnung der Herren Ganerben zu Unfinden, Junkersdorf, Hellingen, Holzhausen, Römmelsdorf, Silbach, Oberhereth, Rügheim und Kleinmünster, wegen Hegung des Holzes.
Archiv der Freiherren Stein von Altenstein, Akten (G 36/II) 388
G 36 Akten Nr. 388
Archiv der Freiherren Stein von Altenstein, Akten (G 36/II) Archiv der Freiherren Stein von Altenstein, Akten
Archiv der Freiherren Stein von Altenstein, Akten >> Aktenplan Altenstein-Archiv >> B. Akten >> B. V. Guts- und gerichtsherrliche Verhältnisse und Gerechtsame >> B. V. 1. Ausübung der Gerichtsbarkeit